Sich für andere einsetzen gibt mehr Kraft, Unterstützung zu suchen

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Ausgangslage

Frau F. ist Mitte 50 und lebt seit ca. 15 Jahren mit ihren Kindern und ihrem Ehemann in der Schweiz. Sie reiste ihrem Mann nach, welcher ein halbes Jahr zuvor in der Schweiz Asyl erhalten hatte. Die Familie bezog eine eigene Wohnung, die der Ehemann durch eigene Initiative gefunden hatte. Beide stammen aus dem Irak. In ihrem Herkunftsland war Frau F. Lehrerin. Bei ihrer Ankunft spricht sie Arabisch, Französisch, Englisch und Spanisch, aber kein Deutsch.

Ereignis: Gesundheitsprobleme des Ehemanns

In der ersten Zeit nach der Ankunft treten bei ihrem Mann psychische Probleme und heftige Rückenschmerzen auf. Frau F. wird klar, dass sie nun viel mehr Verantwortung für ihren Mann und die Kinder übernehmen muss. Sie muss dringend Deutsch lernen.

Interventionen: Die Sprache lernen und selbst unterrichten

Nach einem Monat in der Schweiz, besucht sie einen Deutschkurs. Innerhalb eines Jahres hat sie sich die Sprache angeeignet. Während dieser Zeit kann sie mit Unterstützung von Personen aus dem Umfeld des Treffpunktes den Antrag bei der Invalidenversicherung (IV) für ihren Mann stellen. Nach einem Jahr entscheidet Frau F., sich selbst in der Freiwilligenarbeit zu engagieren und wird als Deutschlehrerin tätig. Sie unterrichtet in einem interkulturellen Treffpunkt, der zuvor schon für sie selbst sehr hilfreich war. Seit 18 Jahren ist sie heute mit dem Treffpunkt verbunden und unterstützt Migrantinnen beim Prozess der Integration.

Ereignis: Trotz Integration keine Anerkennung

Nach 16 Jahren mit Wohnsitz in der Schweiz, entschliesst sich Frau F. den Schweizer Pass zu beantragen. Sie unterrichtet an einer Schule und hilft als Freiwillige mit, wo es gerade nötig ist. Ihre Kinder sind gut integriert und haben nach der Schule eine Berufslehre absolviert. Sie sprechen Schweizerdeutsch und ihr Freundeskreis besteht grösstenteils aus Schweizerinnen und Schweizern.

Ihr Einbürgerungsantrag wird abgelehnt. Als Grund wird das Tragen des Kopftuches angegeben. Daraus haben die Entscheidungsträger abgeleitet, dass Frau F. nicht integriert und noch zu stark mit ihrer «alten Kultur» verbunden sei. Sie und ihr Umfeld können dies nicht verstehen. Die Familie ist enttäuscht: Vor allem der Integrationsprozess der Kinder und die verschiedenen Arbeitstätigkeiten von Frau F. in den letzten Jahren, waren scheinbar kein ausreichender Indikator für die Integration.

Interventionen: Effektive Unterstützung aus dem Umfeld

Eine im Vorstand des Treffpunkts tätige Frau und ihr Ehemann (Anwalt) sind eine grosse Hilfe. Sie haben Frau F. schon bei früheren Anliegen zur Einbürgerung oder auf der Suche nach Arbeit und im Prozess der IV-Anmeldung des Mannes unterstützt. Frau F. kann nun ein Projekt des Gesundheitsdienstes mitgestalten. Dank der Unterstützung entscheidet sich Frau F. ein Jahr später, nochmals einen Antrag für den Schweizer Pass zu stellen. Wie beim ersten Mal wird auch dieser abgelehnt. Dieses Mal will es Frau F. nicht auf sich sitzen lassen und mit der Unterstützung der verschiedenen Personen, welche sich seit Jahren für sie eingesetzt haben, reicht sie Beschwerde ein. Das Begründungsschreiben führt nun zu einer Einladung zu einem Gespräch. Frau F. hat grosse Angst, allein an diesem Gespräch zu erscheinen. Der Anwalt erklärt sich bereit, Frau F. zu begleiten. Acht Personen der Behörde sitzen bei der Anhörung Frau F. und ihrem Begleiter gegenüber. Im Anschluss revidiert die Behörde den Entscheid und es folgte ein «Ja» zur Einbürgerung. Ohne die Unterstützung sämtlicher Personen, aber vor allem des Anwalts, welcher Frau F. als Freiwilliger begleitet hat, würde Frau F. heute noch auf das rote Dokument warten.

Kommentare, Handlungsoptionen und weiterführende Hinweise

Hindernd: Kritisches Lebensereignis Flucht

Aufgrund von Krieg oder Menschenrechtsverletzungen vertrieben zu werden, stellt ein äusserst kritisches Lebensereignis dar. Das Asylsystem in der Schweiz garantiert die Anerkennung von Fluchtgründen entsprechend der Genfer Konvention, enthält aber auch grosse Einschränkungen.

Menschen mit Flucht- und Migrationserfahrung haben Schwierigkeiten bei der beruflichen Integration, da sehr wenige Diplome anerkannt werden. In mehreren Kantonen besteht die Pflicht, vor der Einbürgerung die bisher erhaltene Sozialhilfe zurückzubezahlen. Aus diesen und weiteren Gründen besteht eine grosse Wahrscheinlichkeit, dass geflüchtete Menschen ihren tiefen sozioökonomischen Status nicht verbessern können.

Zusätzlich ist eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für psychische Belastung gegeben. Erlebnisse vor oder während der Flucht sowie Unsicherheiten und Einschränkungen während des Integrationsprozesses führen in vielen Fällen zu psychischen Beschwerden.

Weiterführende Hinweise:

Asylsuchende und anerkannte Flüchtlinge werden durch NGOs im Auftrag von Bund und Kantonen betreut. Caritas, SRK, ORS, HEKS sind auch zuständig für Bildung und Arbeitsintegration. Die Leistungsverträge reichen vielfach nicht für eine genügende Betreuung aus und die Arbeit wird durch Freiwillige ergänzt. Beispiel: Die Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH setzt sich während des Krieges in der Ukraine explizit für die Freiwilligenkoordination ein, um Geflüchtete privat unterzubringen.

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Fördernd: Der Einsatz für die Familie macht es einfacher, Unterstützung anzunehmen und ist weniger schambehaftet

Im Integrationsprozess sind Migrant_innen und Geflüchtete oftmals auf sich selbst gestellt und erhalten zu wenig Unterstützung. Es ist möglich, dass sich Zugewanderte in einer prekären Lebenssituation schämen, weil sie abhängig sind, und deshalb auf Unterstützung verzichten.

Es ist aber auch anzunehmen, dass in vielen Fällen die Notwendigkeit, Unterstützung zu finden, die Widerstände zur Annahme abbaut.

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Lehrreicher Moment: Gegenseitigkeit, die Annahme von Unterstützung führt zum Weitergeben von Unterstützung

Wer Solidarität und Unterstützung erfährt, gibt das gerne zu einem späteren Zeitpunkt weiter. In diesem Beispiel erfolgen Annehmen und Weitergeben im Verlauf der Integration. Beim Verlauf zunehmender Gebrechlichkeit im Alter erfolgt dies über die Generationen. Das heisst, dass sich die positive Erfahrung vom Annehmen und Weitergeben der Unterstützung auf weitere Personen ausbreitet (= das Prinzip der Generativität).

Im vorliegenden Fall kann die unbezahlte Freiwilligenarbeit die berufliche Entwicklung aber auch behindern: Es ist aufwendiger, sich aus dem etablierten sozialen Netz des interkulturellen Frauentreffs wegzubewegen und sich proaktiv in die Arbeitswelt zu integrieren, als einzig in der Freiwilligenarbeit zu bleiben.

Weiterführende Hinweise:

Diese Erkenntnis wird durch eine qualitative Studie des SRK gestützt:

Kaya, Bülent & Tobias Bischoff (2021): Der Beitrag von Personen mit Migrationshintergrund zur Freiwilligenarbeit in der Schweiz. Bern: Schweizerisches Rotes Kreuz.

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Fördernd: Unterstützungsnetz aufbauen und es zu nutzen wissen

Soziale Vernetzung und der Aufbau von sozialem Kapital sind wichtige Dimensionen für die Integration in die Arbeitswelt und in die Gesellschaft.

Weiterführende Hinweise:

Netzwerke und NGOs setzen sich für eine verstärkte Teilhabe von Geflüchteten und für eine Verbesserung von deren Lebenssituation ein. Zum Beispiel Solidarité sans frontiéres https://www.sosf.ch/

Das Ncbi national coalition building institute ist sehr partizipativ ausgerichtet und fördert die Freiwilligenarbeit von Geflüchteten, unterstützt und vernetzt sie: www.ncbi.ch

Es gibt viele lokale Gruppen und Organisationen der Solidarität mit Geflüchteten. Viele sind informeller Art und können als «Neue Freiwillige» bezeichnet werden. Eine kleine Auswahl:

Dazu kommen Selbstorganisationen von Zugewanderten wie das Institut Neue Schweiz (INES), ein Netzwerk und think tank von Menschen mit Mehrfachzugehörigkeit. https://institutneueschweiz.ch/

Selbstorganisationen: Migrant Solidarity network, MSN setzt sich für die Besserstellung von Geflüchteten und Zugewanderte ein https://migrant-solidarity-network.ch/

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Fördernd: Unterstützung durch freiwillige Fachpersonen

Anwält_innen, Pfarrer_innen / Priester_innen und Ärzt_innen leisten in einem bestimmten Berufsverständnis einen Anteil ihrer Arbeit als pro Bono-Leistung. Diese Haltung ermöglicht, dass spezifisches Fachwissen in Freiwilligenarbeit eingesetzt wird.

Weiterführende Hinweise:

https://www.asylex.ch/

https://www.fluechtlingshilfe.ch/themen/asyl-in-der-schweiz/asylverfahren

Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht: https://beobachtungsstelle.ch/de/hauptmenu/aktuell/

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